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OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 13 U 172/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.07.2016 - 17 O 248/15
- OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 13 U 172/16
- OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 13 U 172/16
- BGH - VII ZR 216/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 994/18 Konsequent habe der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in seinem Hinweisbeschluss vom 24. April 2017 (13 U 172/16, Anlage ACT 20) sowie in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 17. Juli 2017 (Anlage ACT 25) zutreffend eine Pflichtverletzung der Beklagten verneint.
Darüber hinaus konnte der Kläger von Schutzpflichtverletzungen nur im Hinblick auf den konkreten Erwerb eines Anlageprodukts betroffen sein, während die F. - weil es sich um eine Gesamtunternehmens- und nicht eine Anlagebewertung handelte - weit umfassender von fehlerhaften Bonitätsberichten und -zertifikaten betroffen sein konnte (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2017, 13 U 172/16, Rn. 24, juris).
Der Senat hat - wie aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung erkennbar - mit "die Kläger in vergleichbaren Parallelverfahren" die Kläger in den im Urteil zitierten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (24 U 34/16, 13 U 172/16) und vor den Landgerichten Darmstadt und Dresden gemeint, welche ihre Ansprüche ebenfalls auf die Austellung der streitgegenständlichen "Top Ratings" der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin für die F. oder andere Gesellschaften des I.-Gruppe stützten.
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 1146/18
Haftung eines Wirtschaftsinformationsdienstes gegenüber einem Kapitalanleger …
Es kommt hinzu, dass der Kläger als Anleger von Schutzpflichtverletzungen nur im Hinblick auf den konkreten Erwerb eines Anlageprodukts betroffen sein konnte, während die F. von fehlerhaften Bonitätsberichten und -zertifikaten betroffen sein konnte, weil es sich um eine Bewertung des Gesamtunternehmens, nicht aber lediglich eine Anlage handelte (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24.04.2017, 13 U 172/16, BeckRS 2017, 146110).